Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

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Bauen? Bauen? Bauen?

Schützt das Nippeser Tälchen und den Johannes-Giesberts-Park / die Krankenhauswiese!

Öffentliche Grün- und Freiflächen in Nippes sind gefährdet


Nippes. Ganz Köln wird immer mehr zugebaut, auch unser schönes Nippes ist betroffen. Es werden nicht nur Baulücken geschlossen: weil Bauland Mangelware ist, rücken die öffentlichen Grün- und Freiflächen stärker ins Interesse von privaten und kommunalen Bauherren. Sie beanspruchen diese Flächen, um dort Kinderspielplätze oder Schulen zu bauen. Dafür werden Bebauungspläne geändert. Baugesetze werden aufgeweicht oder umgangen. Das funktioniert nur mit Hilfe von Politik und Stadtverwaltung und geht immer zu Lasten der Allgemeinheit. Die Bürger werden vertröstet, ihnen wird Ersatz versprochen. Aber diese Ausgleichsflächen sind nicht vorhanden.

Im Nippeser Tälchen wollen sie auf dem Festplatz eine Schule bauen.
Und im Johannes-Giesberts-Park / Krankenhauswiese sollen die Kinderspielplätze von umliegenden Bauprojekten und viele unnötige Wege gebaut werden. Der Park wird zerschnitten und zum Vorgarten der neuen Clouth-Siedlung umfunktioniert. Die umliegenden Baugrundstücke werden anschließend so rücksichtslos bebaut, dass dort fast alle großen Bäume gefällt werden müssen.

Egal ob Hundefreilaufflächen, Grünflächen oder Festplatz: Nippeser Tälchen und Johannes-Giesberts-Park / Krankenhauswiese sind in ihrem Bestand gefährdet!              

Politik und Stadtverwaltung treffen einsame Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg. Anschließend bieten sie uns Bürgern Gespräche am Runden Tisch an, doch die Entscheidungen sollen stehen bleiben, wie aktuell im Nippeser Tälchen. Das muss aufhören!

Es darf keine städtebaulichen Schnellschüsse und Spontan-Entscheidungen mehr geben. Wir brauchen durchdachte Konzepte für die Stadtplanung in Nippes mit mehr Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Entscheidungen.

Der Bedarf an Schulen und Spielplätzen muss dort gedeckt werden, wo er entsteht.

Niemand braucht eine Schule im Tälchen. Die Schule muss auf dem Clouth-Gelände gebaut werden.

Bauherren dürfen nicht länger ihre Spielplätze in unsere öffentlichen Grünflächen und Parks verlagern, sondern müssen diese auf dem eigenen Grund und Boden errichten! Die Stadt darf keine Genehmigungen mehr auf Kosten der Allgemeinheit erteilen, wie sie das zurzeit tut.


So wie es hier und heute in Nippes läuft, kann es nicht weitergehen. Wir wollen diese bedrohliche Entwicklung aufhalten. Denn wir brauchen unsere Grün- und Freiflächen für Freizeit und Erholung. Das Nippeser Tälchen und der Johannes-Giesberts-Park / die Krankenhauswiese dürfen nicht weiter bebaut werden. Die aktuellen Beschlüsse der Bezirksvertretung zum Johannes-Giesberts-Park / Krankenhauswiese und zum Nippeser Tälchen müssen zurückgenommen werden!


Liebe Bürger von Nippes! Informiert Euch über die Baupläne in Nippes und die aktuellen Entwicklungen. Kommt zur Info-Veranstaltung unserer Bürgerinitiative


am Samstag, den 07. Juni 2014, um 15.00 Uhr

im Johannes-Giesberts-Park / auf der Krankenhauswiese.


Eure Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

Stand 23. Mai 2014

Grünfraß & Grünklau

Wie die Aneignung von öffentlichen Grünflächen funktioniert

Ein Bericht über eine aktuelle, wahre Begebenheit aus der Stadt Köln

  

In den letzten Jahren zeigt sich eine Entwicklung in den großen Städten Europas, die darauf hinausläuft, dass nicht nur die alten, großkronigen Stadtbäume zunehmend abgeholzt werden. Auch die öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen sind zunehmend von Verkleinerung, Zerschneidungen, Bebauung, Zerstörung und Wegnahme betroffen. Bekannt gewordene, spektakuläre Fälle sind Stuttgart 21 und oder Gezi-Park in Istanbul.

Zunehmend wird das öffentliche Grün von Stadtverwaltung und Politik als scheinbar frei verfügbare, vorhandene Ressource betrachtet, mit der die Bauwirtschaft noch gutes Geld verdienen kann. Da die kommunalen Verwaltungen in den letzten Jahren umstrukturiert und mit unternehmerischen Kosten-Nutzen-Kalkulationen ausgestattet worden sind, findet man diese bedenkliche Entwicklung hinzu Grünfraß & Grünklau auch in
Köln. Die Bevölkerung wird dabei meistens ausgetrickst.

In Deutschland müssen Bauprojekte gewöhnlich eine Vielzahl von Planungen, Prüfungen, Begutachtungen, Beratungen und Entscheidungen durchlaufen, die gesetzlich verankert und demokratisch legitimiert sind. Diese Verfahren sind bereits unter normalen Umständen sehr umfangreich und vielschichtig, sodass viele Bürger und manch´ein Lokalpolitiker sie oft nicht hinreichend verstehen.
Am Beispiel des Johannes-Giesberts-Parks in Köln-Nippes wird hier dargestellt, wie ein solcher Angriff auf eine öffentliche Grünfläche systematisch eingeleitet und durchgezogen wird. Wir zeichnen hier die komplexen und oft undurchsichtig gehaltenen politischen und verwaltungstechnischen Vorgänge Schritt für Schritt nach, wie sie sich um den Johannes-Giesberts-Park abspielen.


Abbildung: Luftbild des Johannes-Giesberts-Park, nördlicher Teil, in Köln-Nippes mit den ehemaligen Clouth-Werken (links), dem Kinderkrankenhaus Amsterdamer Strasse (unten rechts) und der sogenannten "Wohnbebauung an der Xantener Strasse" (oben rechts), copyright Geobasisdaten NRW


I. Stadtquartier Clouth-Gelände in Köln-Nippes 

  1. Schritt:
    Der   Bebauungs-Angriff auf den Johannes-Giesberts-Park in Köln Nippes   begann im Jahr 2004, als von der Stadt Köln ein sogenannter  
    Städtebaulicher Realisierungswettbewerb" für das Gelände der ehemaligen Clouth-Werke, einer  Gummi, Kunststoff, und Waffen produzierenden Fabrik im Kölner Norden ausgerufen wurde.

    Die Stadt hatte den Industriekomplex im Jahr 2003 für 17 Millionen Euro  erworben. Hier werden 1000 neue Wohnungen  für ca. 2.500 Bewohner   errichtet. Die Bauzeit wird mit fünf Jahren  angegeben. Das   Investitionsvolumen wird mit 300 Millionen Euro, die  Kosten für den Abriss der Industriegebäude, die Sanierung des hochgradig  verseuchten Bodens und den Neubau der Infrastruktur werden mit 35  Millionen Euro   veranschlagt.
    Das  14,5 ha (145.000 qm) große Clouth-Gelände  wurde irreführender Weise vom Stadtplanungsamt Köln mit 25 ha Größe ausgewiesen
    . Der  vom Stadtplanungsamt veröffentlichte Lageplan  des Wettbewerbgeländes  zeigt  denn auch, wie es zu dieser sonderbaren Vergrößerung gekommen war:  der nördliche Teil des direkt an das Clouth-Gelände angrenzenden  Johannes-Giesberts-Parks hat eine Größe von 10,5 Hektar und wurde  dem Wettbewerbsgebiet einfach angehängt.
    Die  öffentlichen Parks sind in ihrem Bestand durch sogenannte Flächennutzungspläne
    festgesetzt, so auch der Johannes-Giesberts-Park. Er ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 6648 Sd/02 (67480/02) aus dem Jahr 1968  als öffentliche Grünfläche/Parkanlage festgesetzt.

    Zur  Klärung der Gegebenheiten hat das Stadtplanungsamt die teilnehmenden Stadtplaner und Architekten zu einem Ortstermin mit anschließendem Fachgespräch eingeladen. Hierzu wurde am 17. Mai 2004 das
    Ergebnisprotokoll  über das Kolloquium zum städtebaulichen Realisierungswettbewerb „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“ erstellt und veröffentlicht.
    Das Ergebnis dieses Fachgesprächs sieht unter anderem vor, den gesamten   Baumbestand am westlichen Rand des Parks, auch Gehölzstreifen oder Gehölzriegel genannt, zu erhalten. Bitte lesen Sie hierzu die Antwort auf Frage 23 im Ergebnisprotokoll.
    Wie  ist es möglich, dass das Stadtplanungsamt eine geschützte, öffentliche Grünfläche, die nicht im räumlichen Geltungsbereich des CLOUTH-Bebauungsplans liegt, einfach dem Wettbewerbsgelände zuschlägt? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?
     
  2. Schritt:  
    Der „Städtebauliche  Realisierungswettbewerb“ führte im Jahr 2006 zu einer  
    „Städtebaulichen Rahmenplanung zur Entwicklung des Stadtquartiers Clouth in Köln-Nippes“.
    Der beabsichtigte Umbau des Clouth-Geländes wird der Öffentlichkeit durch die kommunale Projektentwicklungsgesellschaft „
    Moderne Stadt GmbH“ vorgestellt. Zentrale Aufgabe dieser Gesellschaft beim CLOUTH-Projekt ist die optimale Vermarktung des Areals im oberen Marktsegment.  
    Die  Städtebauliche Rahmenplanung verdeutlicht, wie der Johannes-Giesberts-Park umgebaut werden soll. Die vom Grünflächenamt herbeigeredete Notwendigkeit zur Umgestaltung des Parks besteht nicht.

    a) Es ist die offene Absicht des Investors „Moderne Stadt GmbH“, einen Großteil des geschützten, waldähnlichen Gehölzriegels entlang der westlichen Parkgrenze (etwa 400m lang) zum CLOUTH-Gelände abzuholzen! Hier das „Lieblingsbild“  des ehemaligen Baudezernenten der Stadt Köln und jetzigen Geschäftsführers der „Moderne Stadt GmbH“, Bernd  Streitberger.
    Streitberger  hat mit diesem Ausschnitt der Städtebaulichen Rahmenplanung seine „Vision“ des zukünftigen Johannes-Giesberts-Parks im Jahr 2013   öffentlich beworben. In seinem Wunschtraum des zukünftigen CLOUTH-Geländes kommt der zu erhaltende, waldähnliche Gehölzstreifen im Johannes-Giesberts-Park nicht mehr vor. Streitberger missachtet damit das Ergebnisprotokoll über das Kolloquium zum städtebaulichen Realisierungswettbewerb CLOUTH-Gelände in Köln-Nippes. Darin wird  der Erhalt dieser Bäume festgelegt.

    b)  Zu erkennen sind auf dem „
    Lieblingsbild“ des Herrn Streitberger fünf von Westen nach Osten verlaufende Straßenzüge, die aus dem CLOUTH-Gelände kommend und in den Park führen sollen. Die Fortführung der Straßen ist auf dem Parkgelände mit einer Wegebreite von drei Metern durch Schneisen von jeweils acht Metern Breite durch den Gehölzstreifen vorgesehen. Sie sollen bis zum nord-südlichen verlaufenden Hauptweg des Parks verlängert werden. Dabei würde der gesamte westliche Teil des Parks in sechs Teilflächen zerstückelt werden.
     

  3. Schritt:  
    Auf dem CLOUTH-Gelände sollen ca. 1.000 hochwertige Wohnungen  für ca. 2.500 zahlungskräftige Kunden errichtet werden. Der Bebauungsplan der Stadt Köln für das Clouth-Gelände, Nr.
    67480/03, wurde am 30.06.2009 rechtskräftig.
    Er enthält keine genehmigten Wegeverbindungen in den Park, siehe auch den
    Geltungsbereich des Clouth-Bebauungsplans.
    Aus   dem schriftlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans geht   hervor: „Durch die geplante Wohnbebauung wird eine zusätzliche öffentliche Spielplatzfläche von 5.250 qm (ca. 0,5 ha) benötigt. Der Bedarf wird teilweise im Plangebiet und teilweise im angrenzenden Johannes-Giesberts-Park sichergestellt“, siehe
    Anlage 5 des rechtskräftigen Bebauungsplans des Clouth-Geländes, Seite 3.
    Dies steht schlicht im Widerspruch zur
    Landesbauordnung NRW (BauO NRW), § 9 Absatz 2. Diese besagt, „ein Gebäude mit Wohnungen darf nur errichtet werden, wenn eine ausreichende Spielfläche für Kleinkinder auf dem  Grundstück bereitgestellt wird.... Die Größe der Spielfläche richtet sich nach Zahl und Art der Wohnungen auf dem Grundstück.
    In Anbetracht der Größe des Clouth-Geländes ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Anteil des gesetzlich vorgeschriebenen Spielplatzbedarfs in den Park ausgelagert werden soll.

    In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass die Stadt Köln seit Jahren Spielgeräte auf Kinderspielplätzen in Ermangelung finanzieller und personeller Ausstattung zurückbauen muss, da sie Unterhalt und Pflege der Einrichtungen nicht sicherstellen kann. Doch genau das verlangt ausnahmslos die Landesbauordnung NRW.
    Warum wird überhaupt mit dem Gedanken gespielt, gesetzlich vorgeschriebene Kinderspielflächen bei größeren Bauvorhaben in öffentliche Grünflächen zu verlegen?  
    Die Antwort könnte sein, dass der Investor der geplanten Bebauung sich der Bereitstellungspflicht entziehen will, "indem der Spielplatzbedarf zu Lasten der Erholung  suchenden Bevölkerung auf öffentlichem Grund und Boden gedeckt wird", also im  Johannes Giesberts-Park. So befand die Kanzlei Dr. Stöcker & Stöcker in einer entsprechenden
    Rechtsauskunft.
     

  4. Schritt:  
    Den
    Geltungsbereich des Clouth-Bebauungsplans außer acht lassend, bezeichnete der Bezirksbürgermeister von Nippes, Bernd Schößler, SPD, auf einer öffentlichen  Informations-Veranstaltung der „Moderne Stadt GmbH“ am 28.02.2013 die Neuanlage von fünf Wegen in den Park als „politischen Willen.“
    Drei Jahre nachdem der Clouth-Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, der ausdrücklich keine Wege in den Park vorsieht, soll es politischer Wille sein, fünf Wege in den Park zu bauen?  

  5. Schritt:  
    Mitte Januar 2014 taucht die Beschlussvorlage Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes Nr. 3344/2013 des  Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (zur Vereinfachung auch als Grünflächenamt bezeichnet) auf. Hier der
    schriftliche Teil. Hier der zeichnerische Teil.
    Sie wird zu einem denkbar späten Zeitpunkt nur wenige Tage vor der   angestrebten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nippes am 30.01.2014 auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt. Der schriftliche Teil wurde bereits am 08.10.2013 freigegeben, jedoch scheinbar zurückgehalten. Er enthält ein sogenanntes „Konzept zur Grünplanung des Johannes-Giesberts-Parks“. Dieses sieht vor, den Park weitgehend gemäß den Vorstellungen der Investoren umliegender Bauvorhaben umzugestalten. Es wird begründet mit der zukünftigen Bebauung des Clouth-Geländes, sowie der geplanten 
    Wohnbebauung an der Amsterdamer Strasse und  der sogenannten Wohnbebauung an der Xantener Strasse.
    Hierdurch würden sich die Nutzungsansprüche an den Park wesentlich verändern; man müsse auf den Nutzungsdruck durch die benachbarte Wohnbebauung eingehen. Wörtlich heißt es:

    Ziel der vorgelegten Grünplanung ist es, die im Bebauungsplan festgelegte Anbindung des Clouth-Geländes an die bestehenden Parkstrukturen herzustellen.... Die Bebauung des Clouth-Geländes erfolgt nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan 67480.03, der fünf Verbindungswege zur öffentlichen  Grünanlage vorsieht.“

    Die vom Grünflächenamt ausgearbeitete  Beschlussvorlage täuscht in der Begründung  nicht vorhandene Sachverhalte vor. Denn laut CLOUTH-Bebauungsplan
    enden die 5 Straßen an der östlichen Bebauungsgrenze und führen nicht bis in den Park! Es sind keine Fuß- und Radwege vorgesehen, daher auch nicht genehmigt.  
    Zur  Veranschaulichung: im Westen des Clouth-Bebauungsplanes ist eine Wegeverbindung zur  Niehler Strasse genehmigt und, entsprechend der zu berücksichtigenden Planzeichenverordnung, als "Fuß- und Radweg" dargestellt. Es besteht also keine Rechtsgrundlage, Wege in den Park hinein zu bauen.
    Darauf hat die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park,
    die sich zu Anfang des Jahres 2013 gegründet hat, wiederholt hingewiesen. Sie hat Sorge, dass bei Realisierung der Pläne ein großer Teil des Baumbestands abgeholzt wird. Ferner beabsichtigt die Moderne Stadt GmbH, einen Teil des gesetzlichen Kinderspielplatzbedarfs für das Clouth-Gelände in den Park auszulagern. Die Bürgerinitiative fragt sich, ob auf diese Weise Flächen des Parks für die Baufirma „Moderne Stadt  GmbH“ zum Zwecke der Gewinnmaximierung herangezogen und benutzt  werden sollen. Selbst wenn „Moderne  Stadt GmbH“ zu 100% eine Tochter der privatisierten Stadtwerke Köln ist, würde die öffentliche Grünanlage Johannes-Giesberts-Park für die Erholungs-suchenden unnötigerweise verkleinert. Der Nutzungsdruck durch den Wohnungsbau auf dem benachbarten Clouth-Gelände würde vergrößert.
    In wessen Taschen werden die zu erwartenden, zusätzlichen Gewinne der Firma Moderne Stadt GmbH wohl fließen?

    Kurios wirkt dabei, dass der Geschäftsführer der „Moderne Stadt GmbH“, der ehemalige Baudezernent der Stadt Köln Bernd Streitberger ist.
    Streitberger hatte im Juli 2012 seinen Posten als Baudezernent der Stadt Köln zugunsten der Geschäftsführung bei der „Moderne Stadt GmbH“ frühzeitig aufgegeben (Zusammenhang). In seine Amtszeit fallen u.a. die Planung der  Nord-Süd-Bahn mit dem Einsturz des Historischen Stadtarchivs im März 2009,  sowie die Städtische Rahmenplanung zum Umbau des Clouth-Geländes.  
    Kurios ist auch, dass Baudezernent Streitberger der Vorgesetzte des   Stellvertretenden Amtsleiters Dr. Joachim Bauer vom Amt für   Landschaftspflege und Grünflächen war, siehe hierzu den
    Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln. In Köln ist das Grünflächenamt nicht, wie in vergleichbaren Städten dem Umweltamt unterstellt, sondern dem Bauamt.

    Die  Beschlussvorlage zum Johannes-Giesberts-Park enthält auffallend viele
    Ungereimtheiten, unzutreffende Behauptungen und Widersprüche zum CLOUTH-Bebauungsplan.
    Zum   Schluss der Begründung zu dieser Beschlussvorlage baut das Grünflächenamt  eine vollständig konstruierte Argumentationskette auf: es reicht  den Investoren umliegender Bauvorhaben scheinbar nicht aus,   Kinderspielplätze zu Lasten der Allgemeinheit in den Park zu  verlegen. Zusätzlich soll plötzlich auch die unliebsame Hundefreilauffläche im Park verdrängt werden.
    (Die Stadt Köln verlangt den Hundehaltern im Jahr immerhin ca. fünf Millionen Euro an Hundesteuer ab.) Ohne ein stichhaltiges Argument für dieses Vorhaben vorweisen zu können, gibt man sich beim Grünflächenamt weitsichtig. Wider besseres Wissen beschwört man Nutzungskonflikte zwischen Eltern mit ihren Kindern und Hundehaltern mit ihren Tieren herauf. Die Behörde wiegelt auf und macht Stimmung gegen Hundehalter mit ihren Tieren. Dabei übergeht sie den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zur Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park vom 19.05.2005:

    Im Johannes-Giesberts-Park wird eine Hundefreilauffläche wieder als solche ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet. Die Beschilderung ‚Liegewiese‘ ist instand zu setzen. Im Zuge der Clouth-Bebauung ist der Spielplatz wieder herzustellen.“

    Kinderspiel und Hundefreilauf führen im Johannes-Giesberts-Park seit Jahren ein friedfertiges Zusammenleben. Nur passt das nicht so recht in das sogenannte Konzept, oder auch Wunschdenken dieser Behörde.
    Auf welcher Grundlage werden Entscheidungen zu
    Lage und Größe der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Nippes getroffen?
    Ist das Grünflächenamt hinreichend kompetent, um qualifizierte und belastbare Aussagen zum Thema „artgerechter Hundefreilauf“ treffen zu können? Wieviel Quadratmeter Freilauffläche liegt den Berechnungen der Stadt bei der Konzipierung des Hundefreilaufs zugrunde? 

    Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage 3344/2013 am 27.03.2014 einstimmig beschlossen.
    Hiervon unbeeindruckt bewirbt die Moderne Stadt GmbH weiterhin öffentlich die ursprüngliche Fünf-Wege-Variante auf Ihrer Internet-Seite, per Aushang an der Xantener Strasse und in Verkaufsgesprächen durch Ihre beauftragten Makler.
    Damit widerspricht sie ihrer eigenen Hierarchisierung vom 11.07.2013 und missachtet den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zum Johannes-Giesberts-Park!


II. Investoren-Projekt Floragärten in Köln-Riehl

  1. Schritt
    Das  Wohnungsbauvorhaben „Floragärten, städtischer Arbeitstitel: Amsterdamer Straße in Köln-Riehl“ liegt in der Nähe des Johannes-Giesberts-Park im benachbarten Stadtteil Köln-Riehl. Es sieht gemäß
    Städtebaulichem Planungskonzept des Stadtplanungsamtes, die Errichtung von vier Neubauten mit fünfzig Wohnungen auf dem Gelände des Kinderkrankenhauses an der Amsterdamer Straße vor. Der Bauherr, die Projekton Immobilien GmbH, meldet ebenfalls umfangreiche Flächenansprüche im Park an. Veräußert wird das 4.061 qm große Grundstück durch die „Kliniken der Stadt Köln gGmbH“, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Köln ist.
    In der  
    Beschlussvorlage über die Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs (Nr. 67478/02 Arbeitstitel: Amsterdamer Straße in Köln-Riehl), wird hierzu  in
    Anlage  3, Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf ausgeführt:

    In   den Stadtteilen Riehl und im direkt angrenzenden Stadtteil Nippes   besteht eine Unterversorgung an öffentlichen  Kinderspielplatzflächen. Infolge der Planung von etwa 50  Wohneinheiten entsteht ein zusätzlicher Bedarf an öffentlicher  Spielplatzfläche von insgesamt 300 m².
    Eine öffentliche  Spielplatzfläche mit einer Größe von 300 m² kann aufgrund des  erforderlichen Nachweises der Rettungswege für die Feuerwehr und   der geringen Freiflächenverfügbarkeit nicht innerhalb des   B-Plangebietes umgesetzt werden. Durch die Vorhabenträgerin soll  als Ersatz eine öffentliche Spielplatzfläche innerhalb des   Johannes-Giesberts-Parks eingerichtet werden. Aufgrund von   Wohnungsbauvorhaben rund um den Johannes-Giesberts-Park, die sich in   Umsetzung oder Planung befinden, werden sich die Nutzungsansprüche  an diesen Park ändern und erfordern eine großräumige  Parkneugliederung mit Berücksichtigung einer zusammenhängenden  Spielplatzfläche. Parallel zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren  wird eine Neugliederung des Johannes-Giesberts-Parks gegenwärtig  vorbereitet. Der Spielplatz wird durch die Vorhabenträgerin nach  Vorgaben der Stadt Köln hergestellt werden. Die Sicherung der  Spielplatzherstellung wird über den Durchführungsvertrag in Form  einer Bürgschaft erfolgen
    .“
      

    Zum besseren Verständnis: das Stadtplanungsamt und der Bauherr begründen die mangelhafte Ausstattung dieses Bauvorhabens mit Kinderspielplätzen in ausreichender Größe auf dem Privatgrundstück mit geringer Freiflächenverfügbarkeit! Zusätzlich beklagen sie den erforderlichen Nachweis der Rettungswege für die Feuerwehr!

    Bereits im
    Städtebaulichen Planungskonzept des Stadtplanungsamts vom  Oktober 2013 wird in den Erläuterungen eine Kinderspielfläche   ausdrücklich erwähnt und eingeplant. Dadurch erweckt der Investor  im Vorfeld des Bebauungsplan-Entwurfes den Eindruck, dass die  gesetzlich vorgeschriebene Kinderspielfläche voll umfänglich auf  dem eigenen Grundstück eingerichtet werden würde. Diese  offensichtlichen Planungsdefizite werden vom Stadtplanungsamt jedoch  nicht bemängelt: es leistet den Ausführungen des Bauherrn unkritisch Folge.
    Bauherren müssen gemäß der Landesbauordnung  NRW bei der Planung von Wohnungen prinzipiell eine ausreichend große  Spielfläche für Kinder auf dem eigenen Grundstück bereitstellen. Wird diese Vorschrift zu Gunsten von zusätzlich zu errichtendem Wohnraum umgangen, vergrößert sich naturgemäß die zu erwartende  Gewinnspanne beim Bauherrn.
    Man kann sich fragen, wer schläft denn hier, der Bauträger oder die   Genehmigungsbehörde? Wieso akzeptieren die Baubehörden diesen   ungesetzlichen Bebauungsplan-Entwurf überhaupt? Warum orientiert  sich die Genehmigungsbehörde nicht an der Landesbauordnung NRW, insbesondere an § 9, Absatz 2, der die Freiflächen für Kinderspielplätze regelt?
    Der   Investor verursacht durch eine vermeidbare Fehlplanung einen   Missstand. Um Abhilfe zu schaffen, soll nun zu Lasten der Bevölkerung „eine öffentliche Spielplatzfläche innerhalb des Johannes-Giesberts-Parks eingerichtet werden.“

    Zum   Aufgabengebiet eines Stadtplanungsamts gehört es, ökologische Belange zu berücksichtigen: auf dem Grundstück befindet sich
    ein ca. 60 Jahre alter, schützenswerter, eingewachsener Baumbestand aus  freistehenden, großen und sehr vitalen Bäumen. 41 von 50 dieser Bäume sind durch die Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt. Durch die nach maximaler Gewinnspanne ausgerichtete Planung der  Hochbauten soll jedoch der Großteil des Baumbestands bald gerodet werden: nur 7 von 41 geschützten Bäumen sollen vorerst erhalten bleiben! Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Anlage eines Kinderspielplatzes auf dem eigenen Grundstück könnten viele dieser Bäume in die neue Spielplatzplanung mit einbezogen und somit erhalten bleiben. Planerisch ist das machbar und geboten!

    Wer heutzutage in Ballungszentren großkronige, gesunde Bäume fällen lässt, hat nicht verstanden, dass der Klimawandel bereits heute an Sommertagen aus den Städten unerträgliche Hitzeinseln ohne Luftaustausch und ohne nächtliche Abkühlung macht. Tausende von Hitzetoten sind die Folge. Jeder fehlende Großbaum spielt hier eine entscheidende Rolle.
    Was plant eigentlich so ein Stadtplanungsamt für seine Bürger? Oder plant es nicht für sie?  
    Geradezu bizarr liest man im Bebauungsplan-Entwurf, Anlage 3, Seite 11, im letzten Absatz:

    Aus   Klimaschutzgründen – zur Vermeidung städtischer Wärmeinseln  durch Unterstützung der nächtlichen Abkühlung in den  Sommermonaten sowie zur Treibhauseffektverminderung durch Bindung  von Kohlendioxid – sollen die vorhandenen Bäume an der südlichen  und westlichen Plangebietsgrenze erhalten werden, ohne diese jedoch  planungsrechtlich als zu erhalten zu sichern.

    Scheinbar besteht eine Abhängigkeit zwischen dem Grad der Bebauung des  Grundstücks und seinem Kaufpreis, denn es hält sich das Gerücht, dass mit Erhöhung der Bebauungsdichte auch der Verkaufserlös des Baugrundstücks steigen soll. Davon würde, als alleinige Gesellschafterin der „Kliniken der Stadt Köln gGmbH“, die Stadt Köln profitieren. Hierin könnte eine mögliche Erklärung für das investoren-freundliche Verhalten des Stadtplanungsamtes in Sachen Auslagerung von Kinderspielplätzen in den öffentlichen Raum liegen. Durch diese Vermengung öffentlicher und privater Interessen käme es bei städtischen und privaten Investoren zu einer Win-Win-Situation, zu Lasten der Allgemeinheit.
    Es ist auch bei diesem Bauprojekt nicht ersichtlich, dass die dauerhafte Unterhaltung eines öffentlichen Kinderspielplatzes im Park durch den Investor öffentlich-rechtlich gesichert ist, wie es die Landesbauordnung NRW ohne  Ausnahme verlangt.
    Sollen die Bürger, behördlich abgesegnet, auf Teile des Parks zu Gunsten höherer Renditen bei den Investoren verzichten?
    Sind diese widerrechtlichen Planungen der Floragärten und des Clouth-Geländes mit den Wohnungsbauvorhaben rund um den Park gemeint, von denen
    die Beschlussvorlage der Floragärten spricht?  
    Sind die höheren Gewinne der Investoren „die in der  Beschlussvorlage erwähnten Nutzungsansprüche in diesem Park“, die sich „ändern und eine großräumige Parkneugliederung erfordern“? Anders ist diese unzutreffende Behauptung nicht erklärbar.
    Hat das Grünflächenamt die Profitinteressen der Baukonzerne in Köln zu befördern, oder müsste es nicht viel eher seine Aufgabe zum Schutze des Parks und seiner Vegetation wahrnehmen, als es dies heute tut?
      

      

  2. Schritt  
    Die Bürgerinitiative hat sich vor der entscheidenden Sitzung  der Bezirksvertretung Nippes am 27.03.2014 zu den  Tagesordnungspunkten „Johannes-Giesberts-Park“ und „Amsterdamer  Strasse in Köln-Riehl“ mit einem
    Offenen Brief an die Fraktionen und die einzelnen Mitglieder des Gremiums gewendet. Sie werden darin aufgefordert, die Hintergründe und den Sachzusammenhang beider Beschlussvorlagen bei ihrer Abstimmung zu berücksichtigen.
    Völlig unverständlich: keine einzige Fraktion, kein einziges Mitglied der Bezirksvertretung hat diesen Offenen Brief bis heute beantwortet.
    Die Entscheidungen zu beiden Punkten sind ohne Berücksichtigung des bestehenden Sachzusammenhanges erfolgt. Auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen des Offenen Briefes hat nicht stattgefunden. Der
    Beschluss zum Johannes-Giesberts-Park wurde ohne weitere Diskussion während der Sitzung innerhalb von zwei Minuten getroffen; dem Beschluss zu den Floragärten ging eine kurze Debatte zu den Modalitäten der Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfes voraus.  
    Die Bedenken der Bürgerinitiative zur beabsichtigten Auslagerung der Kinderspielplätze in den Park wurden nicht erörtert. Lediglich die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen haben sich erst vier Wochen nach den Beschlussfassungen auf schriftliche Nachfrage geäußert: sie hätten nicht den Eindruck gehabt, dass die Bürgerinitiative an einer „fairen“ Diskussion interessiert sei.
    Was  beabsichtigt wohl jemand, der einen Offenen Brief schreibt?

 

III. Phantasieprojekt geplante Wohnbebauung an der Xantener Strasse in Köln-Nippes

Die geplante Wohnbebauung an der Xantener Strasse ist ein reines Phantasieprojekt der Stadt Köln, denn das benötigte Grundstück steht nicht zur Verfügung. Ohne Grund und Boden besteht keine Aussicht auf Realisierung.
Das Areal wurde, wie auch der nördliche Teil des Johannes-Giesberts-Parks, dem Bereich des Städtebaulichen Realisierungswettbewerb im Jahr 2004 unter dem Begriff der „Übergangshäuser an der Xantener Strasse“ angehängt.  

Spätestens seit Mai 2004 versucht die Stadt Köln nun das benötigte Baugrundstück zu erwerben. Im Rahmen des Ergebnisprotokoll über das Kolloquium zum städtebaulichen Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes wurde damals von der Stadt die Aussage getroffen:
„Das gesamte Plangebiet soll in absehbarer Zeit Eigentum der Stadt Köln werden“.
Siehe hierzu die Fragen Nr. 8 und Nr. 34.
Das liegt nun zehn Jahre zurück und das Bauland ist immer noch nicht im Eigentum der Stadt!

Mehrere Planungsbüros haben die Übergangshäuser seinerzeit in Ihre Entwürfe mit einbezogen. Einige dieser Arbeiten wurden von der Stadt Köln angekauft, somit besitzt sie auch die Rechte an diesen städtebaulichen Entwürfen. Sie hat sich beim Ankauf das Recht vorbehalten, verschiedene Entwürfe miteinander kombinieren zu dürfen.
Im diesem Sinne darf man diese geplante Wohnbebauung als Teil des CLOUTH-Projektes und seiner Flächenansprüche im Johannes-Giesberts-Park betrachten.
Ungeachtet der unveränderten Eigentumsverhältnisse, welche den Vertretern aus Politik und Stadtverwaltung Köln hinlänglich bekannt sind, wird hier gebetsmühlenartig von der geplanten Wohnbebauung an der Xantener Strasse gesprochen.  

Das macht aus Sicht der Stadtplaner durchaus Sinn. So wird dieses "Bauvorhaben" zur Begründung von gleich zwei aktuellen Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung in Szene gesetzt: denn das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt der Stadt Köln begründen die behauptete, erforderliche Neugliederung bzw. Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks unter anderem mit diesem Phantasie-Bauvorhaben.  
Das ist nicht nur eine Irreführung des Bürgers, dem mit Scheinargumenten die Wegnahme von Flächen des Parks als städtebauliche Notwendigkeit verkauft werden soll.

Dieses Phantasieprojekt hat in der Begründung der Beschlussvorlage zum Johannes-Giesberts-Park nichts verloren, denn es verfolgt offensichtlich das Ziel, das Abstimmungsverhalten der gewählten Bezirksvertreter im Sinne der Stadtverwaltung zur Neugliederung des Johannes-Giesberts-Parks zu beeinflussen.
Somit kann die Anführung dieses "Bauvorhabens" in der Begründung durchaus als unseriös angesehen werden.


Letztendlich sitzen die Mitglieder der Bürgerinitiative in ihrer Freizeit da und erledigen den Job des Grünflächenamts: denn sie sind es, die sich  für die Belange des Johannes-Giesberts-Parks und seiner Besucher einsetzen.



Zusammenfassung

Gemeinsam betrachtet erscheinen die Beschlussvorlagen der Verwaltung zum Johannes-Giesberts-Park und zu den Floragärten in neuem Licht. Der nicht zu bestreitende Sachzusammenhang beider Vorlagen, nämlich die aus ihnen abgeleitete, behauptete Notwendigkeit zur Umgestaltung des Parks, wird nicht ausreichend deutlich hervorgehoben. Ganz offensichtlich wird hier seitens Stadtverwaltung und Politik die partielle Aneignung des Parks durch städtische und private Investoren betrieben.
Der im Jahr 2004 durch den städtebaulichen Realisierungswettbewerb zum Clouth-Gelände gestartete Angriff auf den Johannes-Giesberts-Park geht somit in die entscheidende Phase.

 

Hieraus leiten sich folgende Forderungen ab:

1. Die Beschlussvorlage zum Johannes-Giesberts-Park muss auf Übereinstimmung mit dem rechtskräftigen Clouth-Bebauungsplan überprüft  und gegebenenfalls neu erstellt werden. Die Bürger von Nippes fordern eine Bestands-Garantie für den Park, seine Bäume, seine Grünflächen, seine Wege und der Hundefreilauffläche. Die Zusage unseres Bezirksbürgermeisters Bernd Schößler, SPD, zum Fortbestand der Hundefreilauffläche Nr. 89 vom 15.05.2014 bedarf der schriftlichen Form, die Beschlussvorlage Nr. 3344/2013 muss entsprechend abgeändert und neu beschieden werden.
Hinsichtlich dieser Aspekte ist der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 27. März 2014 zu überprüfen.

2. Der Bebauungsplan-Entwurf zum Wohnungsbau-Projekt Amsterdamer Strasse in Köln-Riehl / Floragärten muss abgeändert werden. Das Baugenehmigungsverfahren muss formal und inhaltlich überprüft werden.

3. Der Sachzusammenhang beider Beschlussvorlagen muss unmissverständlich herausgestellt werden, um die beabsichtigte Neugliederung / Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks auf Sinn und Zweck überprüfen zu können. Die Beschlüsse sind auch inhaltlich auf einander abzustimmen.

 

Es ist höchste Zeit, dem ausufernden Grünfraß & Grünklau in dieser Stadt entschieden entgegenzutreten.

 

Köln, im Mai 2014